Mietbestimmungen und Nutzungsordnung

Mietberechtigung

Alle Personen über 18 Jahren dürfen die Hütte mieten. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Räumlichkeiten nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person benützen, die auch für die Reservation zuständig ist. Die Hütte darf nicht für gewerbliche Tätigkeiten genutzt werden.

Mietdauer

Von 10:00 Uhr morgens des Reservationstages bis 10 Uhr morgens des Folgetages.

Schlüsselübernahme- und Rückgabe

Die Schlüsselübernahme- und -rückgabe ist frühzeitig mit der Hüttenwartin abzusprechen. Die Schlüsselübergabe erfolgt spätestens um 10:00 Uhr des Folgetages.

Übernachtung

Das Übernachten in der Allmendhütte und auf dem ganzen Areal der Hütte ist verboten.

Rauchverbot

Im ganzen Gebäude gilt Rauchverbot.

Sauberkeit/Reinigung

Der Benützer verpflichtet sich Hütte, Hüttenareal, Feuerstelle, Mobiliar, Inventar und WC-Anlage in einem gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Anfallender Müll muss vom Benützer selbst entsorgt werden.

Sind Reinigungsarbeiten von Seite der Hüttenwartin erforderlich werden diese in Rechnung gestellt.

Reinigungsmaterial

Das Reinigungsmaterial wird zur Verfügung gestellt.

Haftung

Für Schäden am Gebäude, Mobiliar und Inventar haftet der Benützer.

Verstösse

Bei Verstössen gegen die Bedingungen der Nutzungsgenehmigungen, darf der Vermieter den Betreffenden der Vermietung ausschliessen und die Kaution oder ein Teil hiervon einbehalten.